„Dreihundert Euro zahlen, für eine Idee von einer Straftat.“ oder „Alles für die Kredibilität“

Am 08.10.2011 nach einem Konzert in Potsdam (Archiv), fuhr ich ohne Ticket in der Ringbahn. Am Südkreuz, Nachts gegen 3:00 Uhr, kontrollierte ein Sicherheitsbeamter die Ausweise und ich zeigte ein 4 Tage altes Tagesticket mit den Worten „Das ist das letzte Ticket was ich habe…“ Daraus folgte folgender, alltäglicher, bürokratischer Irrsinn.

Ich zahlte das erhöhte Beförderungsentgelt (Kopie vom Original-Beleg)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 16.12.2011 schickte mir die Bundespolizei folgenden Brief, ich widersprach, bisher ohne weitere fallspezifische Folgen… Oder?

Am 12.04.2012 dann, schickte mir das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl mit der Unterstellung von „Erschleichen von Leistung“.

Meinen diesbezüglichen Einspruch, zumal ich das erhöhte Beförderungsentgelt ja bereits ganz brav entrichtete und vor der ganzen Unfairness nicht kapitulieren wollte, zog ich auf Anraten des Anwalts meines Vertrauens zurück, ich habe ihn zu spät einzuschalten versucht und nun haben wir vor Gericht keine Chance mehr… Warum? Na, weil die Richter keinen Bock darauf haben und dann im Zweifelsfall gegen den Angeklagten entscheiden. Deshalb nun das Resultat einer Unterstellung von „Oben“ (Unter Androhung von Ersatzfreiheitsstrafe selbstverständlich, falls ich den Betrag nicht komplett bezahle. Alternativen: Wenn ich alle meine Lebensverhältnisse offenlege darf ich vielleicht Raten zahlen, oder 90 Stunden soziale Arbeit leisten.): 

Dreihundert Euro zahlen, für eine Idee von einer Straftat. Geniales Geschäftsfeld habt ihr euch da erschlossen ihr Wichser. Aus aktuellem Anlass also zum endgültigen Abschluss: